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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – ermöglicht es Arbeitnehmern, über den Arbeitgeber zusätzlich für das Alter vorzusorgen.

Oft beteiligt sich nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber.

Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob dein Arbeitgeber eine bAV anbietet, sondern wie das konkrete Angebot aufgebaut ist.

Wie funktioniert Entgeltumwandlung?

Bei einer Entgeltumwandlung wird ein vereinbarter Teil des Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.

Innerhalb der gesetzlichen Grenzen können dadurch in der Ansparphase Steuer- und teilweise Sozialversicherungsvorteile entstehen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, sich mit einem Zuschuss zu beteiligen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge.

Dabei schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung zugunsten des Mitarbeiters ab.

Die Finanzierung kann beispielsweise erfolgen durch:

  • Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers
  • Arbeitgeberzuschüsse
  • freiwillige zusätzliche Arbeitgeberbeiträge
  • Kombinationen daraus

Weitere Wege

Je nach Arbeitgeber und Versorgungssystem können auch andere Durchführungswege relevant sein.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Eine wichtige Frage, die häufig erst später gestellt wird.

Je nach Vertrag und Situation bestehen beispielsweise Möglichkeiten wie:

  • Weiterführung beim neuen Arbeitgeber
  • private Fortführung
  • beitragsfreie Weiterführung

Vertrag individuell prüfen

Welche Variante möglich und sinnvoll ist, hängt vom konkreten Vertrag ab.

Was wir gemeinsam prüfen

Wir betrachten:

  • deinen Eigenbeitrag
  • Arbeitgeberzuschuss
  • tatsächliche Nettoauswirkung
  • Vertragskosten
  • Anlagekonzept
  • Garantien
  • spätere Leistungen
  • steuerliche Behandlung
  • mögliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter
  • Möglichkeiten bei Arbeitgeberwechsel

Das Gesamtpaket zählt

Eine bAV sollte nicht allein anhand der Aussage „Steuern sparen“ beurteilt werden.

Entscheidend ist das Gesamtpaket.

Dein Arbeitgeber bietet eine bAV an? Wir schauen hinein.